Professionelle Baumpflege – fachgerecht und baumschonend
Mit professioneller Baumpflege und Seilklettertechnik in Leipzig und Umgebung kümmern wir uns fachgerecht und mit viel Sorgfalt um Ihre Bäume, nach den anerkannten Regeln der ZTV-Baumpflege und mit dem Anspruch, jeden Baum möglichst schonend zu behandeln. Ob die Entfernung von Totholz an einem kleinen Ahorn, ein gezielter Rückschnitt an einer Platane, ein Lichtraumprofilschnitt an einer alten Eiche oder die umfassende Pflege einer bis zu 35 Meter hohen Buche: Wir passen unsere Arbeit individuell an den Baum, seinen Standort und seine Bedürfnisse an.
Dabei stehen für uns die Gesundheit und der langfristige Erhalt des Baumes ebenso im Mittelpunkt wie die Sicherheit von Menschen und Eigentum. Von der kleinen Kronenpflege bis zur anspruchsvollen Baumpflege in großer Höhe, wir sorgen dafür, dass Ihre Bäume fachgerecht gepflegt, sicher und vital bleiben.
Baumpflege mit Seilklettertechnik in Leipzig
Die Seilklettertechnik ermöglicht uns, auch schwer zugängliche Bereiche eines Baumes sicher zu erreichen. Besonders auf kleinen Grundstücken, an Hängen oder bei eingeschränkter Zufahrt ist sie eine flexible Alternative zur Hubarbeitsbühne.
Direkt im Baum können wir gezielt einzelne Kronenbereiche erreichen und notwendige Schnittmaßnahmen durchführen. Dadurch lässt sich die Baumpflege auch an Standorten umsetzen, an denen schwere Technik nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden kann.

Unsere Leistungen in der Baumpflege
- Kronenpflege
- Kroneneinkürzung
- Totholzentfernung
- Entfernung von Fremdbewuchs
- Lichtraumprofilschnitte
- Einbau von Kronensicherungen
- Entsorgung des Schnittgutes
Bei allen Arbeiten berücksichtigen wir die gesetzlichen Vorgaben des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Starke Rückschnitte und Fällungen führen wir im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nur durch, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt oder eine unmittelbare Gefahr die Maßnahme erforderlich macht. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind unter Berücksichtigung des Artenschutzes grundsätzlich auch während dieses Zeitraums möglich.
