Sichere Baumfällungen – von einfach bis anspruchsvoll
Ob eine Fällung vom Boden aus oder eine anspruchsvolle Baumfällung mit Seilklettertechnik und kontrolliertem Abseilverfahren, wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für sichere und fachgerechte Baumfällungen in Leipzig und Umgebung. Auch bei beengten Platzverhältnissen, schwieriger Zugänglichkeit oder großen Bäumen entwickeln wir die passende Fälltechnik für die jeweiligen Gegebenheiten. Dabei steht für uns ein sicheres, kontrolliertes und baumschonendes Vorgehen an erster Stelle.
Baumfällung in Leipzig – welche Fälltechnik ist die richtige?
Nicht jeder Baum kann einfach vom Boden aus gefällt werden. Besonders auf kleinen Grundstücken, in der Nähe von Gebäuden, Straßen oder anderen Hindernissen ist häufig eine kontrollierte Fällung erforderlich. Je nach Standort, Größe und Zustand des Baumes wählen wir die passende Arbeitsweise. Ist ausreichend Platz vorhanden, kann der Baum klassisch vom Boden aus gefällt werden. Bei beengten Platzverhältnissen arbeiten wir mit Seilklettertechnik und tragen den Baum kontrolliert Stück für Stück ab. Äste und Stammteile können dabei bei Bedarf mithilfe von Rigging-Techniken kontrolliert abgeseilt werden. So lassen sich auch anspruchsvolle Baumfällungen sicher durchführen.
Vor jeder Baumfällung beurteilen wir die Gegebenheiten vor Ort und besprechen mit Ihnen das geeignete Vorgehen. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend auch die Entsorgung des anfallenden Schnitt- und Stammholzes.

Unsere Leistungen bei Baumfällungen
- Baumfällung vom Boden
- Baumfällung mit Seilklettertechnik
- Baumfällung mit Rigging (Abseilen) an komplizierten Stellen
- Herstellen von Habitatstümpfen
- Entsorgung der Stämme und Äste
Bei allen Arbeiten berücksichtigen wir die gesetzlichen Vorgaben des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Starke Rückschnitte und Fällungen führen wir im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nur durch, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt oder eine unmittelbare Gefahr die Maßnahme erforderlich macht. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind unter Berücksichtigung des Artenschutzes grundsätzlich auch während dieses Zeitraums möglich.
